Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 112 vom 15. Februar 2022 wurden die „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge und Krankheiten von Waldbäumen“ genehmigt.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 112 vom 15. Februar 2022 wurden die „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge und Krankheiten von Waldbäumen“ genehmigt.