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Eigenverwaltung B.N.R. Tschars



Was ist die Eigenverwaltung B.N.G. Tschars

  • Die Eigenverwaltung B.N.G. Tschars ist eine lokale Körperschaft / Gemeinschaft (auf Deutsch oft „Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte“) mit eigener Rechtsform und Steuernummer im Südtiroler Handelsregister.
  • Diese Eigenverwaltungen gibt es in vielen Gemeinden Südtirols als Teil der traditionellen lokalen Selbstverwaltung – sie verwalten bestimmte gemeinschaftliche Güter, Rechte und Aufgaben auf Fraktionsebene.
  • Sie sind Mitglied im Landesverband der Eigenverwaltungen Südtirols, der solche Organisationen vernetzt und unterstützt.

Was macht eine Eigenverwaltung?

Eigenverwaltungen in Südtirol haben üblicherweise Aufgaben wie:

  • Verwaltung gemeinsamer bürgerlicher Nutzungsrechte und -güter, z. B. Wege, Quellen, Gebäude oder Flächen, die einer Fraktion gehören.
  • Organisation und Nutzung von gemeindlichen bzw. gemeinschaftlichen Ressourcen, oft historisch gewachsene Rechte aus bäuerlichen oder dörflichen Strukturen.
  • Sie können Beschlüsse fassen, Rechte verwalten und bestimmte lokale Aufgaben ausführen, meist in eigener Zuständigkeit innerhalb der Fraktion.

Kernaufgaben der Eigenverwaltung Tschars

Verwaltung gemeinsamer Gemeinnutzungsgüter

Sie kümmert sich um Gemeinschaftsflächen und -rechte der Fraktion/Ortschaft Tschars, wie z. B.:

  • Wälder
  • Weiden
  • Almen oder andere Flächen und Ressourcen, die der örtlichen Bevölkerung zur Nutzung zustehen.
Nachhaltige Bewirtschaftung

Da sie formal im Bereich Forstwirtschaft und Silvicultura (Waldwirtschaft) tätig ist, ist ein wichtiger Teil ihrer Tätigkeit die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen und ggf. anderen Flächenbestandteilen.

Gemeinschaftliche Nutzungsrechte sichern

Eigenverwaltungen gewährleisten, dass alle Nutzungsberechtigten (zum Beispiel ansässige Bürgerinnen und Bürger) ihre Rechte ausüben können – etwa Holzbezug, Weiderechte für Vieh oder ähnliche traditionelle Nutzungen, die in Südtirol historisch gewachsen sind.

Eigenständige Verwaltung und Entscheidungen

Die Körperschaft ist rechtlich eigenständig und trifft eigene Entscheidungen (meist über ein Komitee) zur Verwaltung dieser Güter – einschließlich Finanzen, Pflege, Vergabe von Rechten und Erhalt der Ressourcen.

Die Gemeinnutzungsgüter sind unveräußerlich und unteilbar, gehören also nicht einzelnen Personen allein, sondern der Gemeinschaft der Nutzungsberechtigten.

  • Eigenverwaltungen werden meist vom örtlichen Gremium gewählt und haben eigene Organe und Verantwortlichkeiten.

Der Besitz der Fraktion setzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • 0,13 ha Obst
  • 35 ha Kastanienhaine und Streuobst
  • 96 ha Wald

Das fünfköpfige Verwaltungskomitee wird alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Bürgern/innen der Katastralgemeinde gewählt. Die 5 gewählten Ausschussmitglieder wählen dann ihrerseits in einer geheimen Wahl den Präsidenten. Der Präsident ist für die Führung der Fraktion verantwortlich.